Besucherzähler Forum

_

           


Der MSC Stiftland Mitterteich ist Besitzer des Motorsportübungsgeländes und übt das Hausrecht aus. Das gesamte Gelände ist nicht umzäunt, die Geländegrenzen werden durch Hinweisschilder markiert. Der angrenzende Wald ist im Privatbesitz oder gehört zu den Staatsforsten Bayerns.

Das Befahren der Nachbargrundstücke ist verboten und wird zur Anzeige gebracht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen. Die Benutzung des gesamten Motorsportübungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, der MSC Stiftland Mitterteich übernimmt keinerlei Haftung. Minderjährige Jugendliche dürfen das Gelände nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen. Die Aufsichts- und Haftungspflicht liegt in den Händen der Erziehungsberechtigten. Vor der Nutzung muss jeder Benutzer eine Haftungsverzichtserklärung ausfüllen und unterschreiben. Bei minderjährigen Nutzern muss die Haftungsverzichtserklärung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Benutzung des Motorsportübungsgelände ist kostenpflichtig und muss im voraus bezahlt werden.

Während der Nutzung besteht auf dem gesamten Gelände - Helmtragepflicht -.

In den - Fahrerlagerbereichen - und auf sonstigen Straßen und Wegen rund um das Flotationsgebäude ist - Schrittgeschwindigkeit - vorgeschrieben.