Geländebenutzungsordnung

Geländebenutzungsordnung

Der MSC Stiftland Mitterteich im ADAC e. V. ist Besitzer des Motorsportübungsgeländes.

In dieser Benutzungsordnung regelt der Besitzer die Nutzung durch Vereinsmitglieder und

Gastfahrer. Das Verhalten auf der gesamten Anlage ist so fest gelegt, dass es mit den

benachbarten Interessengruppen, Forstbetrieben und Grundstücksbesitzern harmoniert

und besonders dem Erhalt des Motorsportübungsgeländes beiträgt.

 

Haftung:

Die Benutzung des Motorsportübungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Haftungsverzicht gegenüber dem MSC Stiftland Mitterteich im ADAC e.V. wird durch die Unterschrift  auf der Zustimmungserklärung akzeptiert. Das Befahren des gesamten Bereiches ist nur mit einem aktuell, für das laufende Saisonjahr erstellten Haftungsverzicht gestattet. Minderjährige Benutzer benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht obliegt auch während der Geländenutzung den Erziehungsberechtigten.

Im Downloadbereich finden Sie den Aushang über Haftungsverzicht und Datenschutz

 

 

Zugelassene Fahrzeuge:

Kategorie A: Moto Cross (MX) Motorräder und Seitenwagengespanne

Kategorie B: Quads und ATV mit und ohne Straßenzulassung

Kategorie C: Straßenzugelassene Wettbewerbs- Enduromotorräder

Kategorie D: Trialfahrräder und Trialmotorräder

Kategorie E:  Kindermotorräder

 

Trainingszeiten:

Die Benutzung des gesamten Geländes ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Grundsätzlich ist das Gelände für den Trainingsbetrieb nur am Wochenende geöffnet. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgeregelt festgelegt und können aktuell auf diesen Seiten unter den Links – Öffnungszeiten – und – Kalender – abgerufen werden. Durch Lehrgänge und Schulungen kann es zu Teilsperrungen oder  sogar zu Sperrungen des gesamten Geländes kommen. Bitte informieren Sie sich vor der Anreise zum Gelände über die jeweiligen Öffnungszeiten und Termine !!

 

Zufahrt und Parken:

Wichtig für nicht zugelassene Motorräder und Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis:

Die Zu- und Abfahrt zum Motorsportübungsgelände erfolgt über eine öffentliche Straße ( ab der Einlass Schranke ) hier gilt nach wie vor die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen rechts entlang der Zufahrtsstraße ist erlaubt. Nicht zugelassene Fahrzeuge müssen auf dieser Straße bis zum oberen Fahrerlager geschoben werden. Die örtliche Polizei macht hier stichpunktartige Kontrollen. Im den gesamten Fahrerlagerbereichen ( oberes Fahrerlager an der Kinderstrecke und unteres Fahrerlager am Flotationsgebäude ) gilt absolute Helmpflicht. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Fahrzeuge sind rechts und links so platzsparend zu parken, dass stets eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleibt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt gemäß Hausrecht ein sofortiger Platzverweis!

 

Befahrbare und gesperrte Geländebereiche:

Das Fahren ist nur auf der zugewiesenen Moto Cross Bahn, auf den dafür ausgeschilderten Enduropfaden und in den gekennzeichneten Sektionsbereichen erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche ( um das Flotationsgebäude ) und auf sonstigen Straßen und Wegen gilt ebenfalls Helmtragepflicht und Schrittgeschwindigkeit. Der Bereich links entlang der Zufahrtsstraße ist Staatswald bzw. Privatwald hier gilt absolutes Zufahrts- und Parkverbot mit jeglicher Art von Fahrzeugen. Links gegenüber der Zufahrt zum oberen Fahrerlager befindet sich ein durch Schilder gekennzeichnetes Naturschutzgebiet, hier gilt absolutes Zufahrts – und Parkverbot. Camping ist in diesem Bereich auch untersagt. Die Kindermotocross Strecke darf ausschließlich von Kindern mit Kindermotorrädern ( max. 100ccm) benutzt werden, hier bedarf es der Aufsichtspflicht mindestens eines Erzeihungsberechtigten während der Nutzung. Besonders ist in diesem Bereich auf die Einhaltung der Fahrtrichtung zu achten! Bei Unfällen und Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen trägt der Verursacher oder dessen gesetzlicher Vertreter die volle Haftung. Fußgänger,Transportfahrzeuge und Radfahrer haben im gesamten Fahrerlagerbereich absolute Vorfahrt. Besonders ist im gesamten Gelände Rücksicht auf Kinder zu nehmen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt gemäß Hausrecht sofortiger Platzverweis!

 

Fahrtrichtung auf den Trainingsstrecken:

Die vorgegebene Fahrtrichtung auf der Moto Cross Bahn, auf den Enduropfaden ist einzuhalten, das Queren oder Fahren gegen die Fahrtrichtung ist verboten. Besonders ist auf der Kinderstrecke mit absoluter Sorgfalt darauf zu achten. In den Trialsektionsbereichen ist keine Fahrtrichtung vorgegeben, beim Training ist hier besonders auf andere Trainingsteilnehmer zu achten. Diese Trialsektionsbereiche dürfen ausschließlich nur mit Trialfahrrädern oder Trialmotorrädern befahren werden.

Enduromotorrädern, MotoCross Maschinen und Quads ist die Nutzung dieser Trial-Bereiche verboten !! Das Befahren der vorhandenen Zuschauerränge mit Fahrzeugen jeglicher Art ist grundsätzlich verboten!

Bei Zuwiderhandlungen erfolgt gemäß Hausrecht ein sofortiger Platzverweis !

 

Verhalten auf dem Übungsgelände und im Trainigsbetrieb:


Jeder ist angehalten durch sein Verhalten zu einem reibungslosen, unfallfreien Trainingsbetrieb beizutragen. Gegenseitige Rücksicht und Hilfestellung bei Unfällen ist eine Selbstverständlichkeit. Insbesonders ist darauf zu achten das sich während des Trainings keine Personen oder spielende Kinder an Gefahrenstellen aufhalten. Besonders gefährliche Stellen (  weite Sprünge / Hochgeschwindigkeitsstreckenabschnitte / nicht einsehbare Streckenabschnitte ) sind durch Begleitpersonen oder pausierende Fahrer besonders abzusichern, damit bei eventuellen Stürzen sofortige Erste Hilfe geleistet werden kann und der nachfolgende Trainingsverkehr nicht beeintächtigt wird.

Enstandender Müll ist durch den Verursacher in Müllsäcken zu sammeln und auf eigene Kosten selbst zu entsorgen !

Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände generell verboten ! (Umweltschutz).

Das gesamte Gelände ist nicht umzäunt, die Grenzen zu den Nachbargrundstücken sind durch Schilder gekennzeichnet. Das Befahren der Nachbargrundstücke ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

Rauchen, offenes Licht und das Anlegen von Feuerstellen ist nicht erlaubt ! ( nicht nur in den Sommermonaten herrscht im gesamten benachbarten Waldgebiet erhöhte Waldbrandgefahr !!)

Das Betanken und Reparaturen an Fahrzeugen dürfen nur in den Fahrerlagerbereichen durchgeführt werden, eine Tankschutzmatte ist zu benutzen. Die besonderen Regeln für den Umwelt- und Gewässerschutz sind strikt einzuhalten.

Die Benutzung des gesamten Motorsportübungsgeländes ist kostenpflichtig, erst nach Bezahlung der Streckennutzungsgebühr bei der Streckenaufsicht, ist die Nutzung erlaubt!

 

Arbeitseinsätze und Vereinsmitarbeit:

Die Mitarbeit und Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von jährlichen Vereinsveranstaltungen ist für Vereinsmitglieder, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, eine Selbstverständlichkeit.

Das gesamte Gelände muß zusätzlich in Stand gehalten und gepflegt werden. Daher sollte sich jeder Geländebenutzer, auch im Rahmen seiner Geländenutzung an der Pflege beteiligen. Arbeitsdienste und Streckenpflegearbeiten werden von der Vereinsführung gesondert festgelegt.

Besonders im Frühjahr, nach der Winterpause, bedarf es großem Arbeitseifer und der Mithilfe aller aktiven Vereinsmitglieder möglichst bald die Strecke von Gefahrenstellen durch Windbruch und Winterschäden zu befreien.

Eine Streckenöffnung zu den Osterfeiertagen sollte wenn witterungsbedingt möglich, sicher gestellt werden.

 

Hinweis:

Weitere Festlegungen bezüglich der Geländenutzung behält sich die Vereinsführung vor.

Bei fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhalten auf dem gesamten Motorsportübungsgelände erfolgt durch die Vereinsführung eine Anzeige und Hausverbot.